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Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafverfahren betreffen Privatpersonen ebenso wie Unternehmer. Anders als im gerichtlichen Strafrecht werden Strafen hier von Verwaltungsbehörden verhängt. Für Betroffene bedeutet das: kurze Fristen, eine komplexe Rechtslage und nicht selten empfindliche Geldstrafen oder weitreichende Nebenfolgen wie den Entzug des Führerscheins.

Als Rechtsanwalt vertrete ich Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Stellungnahme über die Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht bis hin zu Verhandlung und allfälligen Rechtsmitteln. Ziel ist es stets eine sachlich fundierte, strategisch durchdachte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Verkehrsrechtliche Verwaltungsstrafen

Verfahren im Verkehrsrecht beruhen insbesondere auf der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) und dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG). Häufige Vorwürfe betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenbeeinträchtigungen sowie Verstöße gegen Zulassungs- und Betriebsvorschriften. Solche Verwaltungsübertretungen können nicht nur Geldstrafen nach sich ziehen, sondern auch Maßnahmen wie den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge haben.

Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung, mögliche Verfahrensfehler sowie die Angemessenheit der Strafhöhe und vertrete Sie im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.

Gewerberechtliche Verwaltungsübertretungen

Grundlage ist vor allem die Gewerbeordnung 1994 (GewO). Verwaltungsstrafen drohen etwa bei fehlender Gewerbeberechtigung, Verstößen gegen Auflagen oder bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern.

Ich berate und vertrete Unternehmen sowie verantwortliche Beauftragte bei der Abwehr von Vorwürfen und der Minimierung persönlicher Haftungsrisiken.

Bau- und Raumordnungsrecht

Im Bau- und Raumordnungsrecht führen konsenslose Bauten, Abweichungen von genehmigten Plänen oder widmungswidrige Nutzungen häufig zu Verwaltungsstrafverfahren.

Ich prüfe die baurechtliche Situation, beurteile die Erfolgsaussichten einer Anfechtung und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Behörde und dem Verwaltungsgericht.

Strategische Verteidigung statt bloßer Reaktion

Im Verwaltungsstrafrecht entscheiden oft Details: Wurden Verfahrensvorschriften eingehalten? Ist die Beweislage tragfähig? Wurde die Strafe korrekt bemessen?

Ich lege besonderen Wert auf eine präzise Analyse der Aktenlage und eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie – sei es Anfechtung, Strafminderung oder eine pragmatische Lösung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann maßgeblich dazu beitragen, finanzielle Belastungen und rechtliche Nachteile zu minimieren.

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